Überflutungsschutz

Das Ziel: eine bessere Vorsorge bei Starkregen

Projekt „Prävention Starkregen“

Gewitterregen und Wasser auf den Straßen - jeder hat Bilder dazu im Kopf. Vielleicht haben Sie sogar überflutete Kellerräume aus eigener Erfahrung schon mal erlebt. In der Nachschau von extremen Starkregenereignissen zeigte sich oft sehr viel  Potenzial für Vorsorge. Oft hätten bereits einfache Maßnahmen im privaten Bereich viele Schäden vermindert.

Aus diesem Anlass fand im Jahr 2018 das Projekt „Prävention Starkregen“ der Stadt Herten mit Bürgerberatungen statt. Basis für dieses Projekt waren umfangreiche Vorarbeiten der Stadtentwässerung: In einer Computersimulation wurde bereits die Oberfläche der Stadt Herten modelliert und mit Hilfe einer Software abgeschätzt, wo aufgrund der Geländesituation in Herten sehr viel Wasser fließen könnte, wenn starker Regen fällt.

 

Über das Projekt hinaus, möchte die Stadt Herten Ihre Erfahrungen mit Starkregenereignissen aufnehmen und Sie zur Vorsorge gegen Schäden durch Starkregenereignisse informieren.

 

Zur weiteren Information finden Sie drei Flyer der Stadt Herten zum Thema:

  1. Flyer Notfallhinweise
  2. Flyer Rückstau
  3. Flyer Überflutungsschutz

Notfallhinweise bei Überflutungen

Was tun bei Überflutungsgefahr?

Bei Starkregen und Hochwasser können große Wassermengen in Haus und Keller eindringen. Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen:

  • Tod durch Stromschlag,
  • Ertrinken durch nicht mehr zu öffnende Türen,
  • Verletzungen durch schwimmende Gegenstände und gefährliche Stoffe (Chemikalien und Gase).

 

Deswegen sind folgende Hinweise zur Verhaltensvorsorge zu beachten:

  • Bei akuter Gefahr: Begeben Sie sich an einen sicheren Ort! Notrufnummer der Feuerwehr wählen - 112.
  • Bei einer Unwetterwarnung: Gefährliche Stoffe und Chemikalien aus dem Keller an einen sicheren, trockenen Ort bringen. Sicherung des Heizöltanks überprüfen.
  • Falls noch Zeit ist: Heizungsanlage schützen (Anschlüsse und Öffnungen gegen Wassereintritt und Heizöltanks gegen Auftrieb sichern), Gas-Absperrhahn und Rückstauverschluss der Abwasserleitung schließen.
  • Achtung: Dringt bereits Wasser ein, können Türen zuschlagen und nicht mehr zu öffnen sein. In überfluteten Bereichen Strom abschalten, ggf. im Haus komplett abschalten.
  • Nach einem Starkregenereignis: Nicht unbedacht in den überfluteten Keller oder die Tiefgarage gehen (Gefahr von Stromschlag, Ertrinken oder Verletzung durch schwimmende Gegenstände).

Was tun nach einem Überflutungsschaden?

  • Versicherung kontaktieren, prüfen ob Versicherungsschutz durch eine Elementarschadensversicherung besteht.
  • Kontrollieren und dokumentieren, was beschädigt wurde.
  • Im Versicherungsfall erst nach Absprache mit der Versicherung einen Handwerker beauftragen.
  • Elektrische Geräte nur wieder in Betrieb nehmen, wenn der Wasserschaden kein Risiko darstellt bzw. diese nicht nass geworden sind.
  • Bei Freisetzung von Heizöl, gefährlichen Stoffen oder Chemikalien die Feuerwehr informieren, Notrufnummer - 112.

Wo kommt das Wasser her?

Wassermengen sammeln sich durch Starkregen an.

Bei Starkregen fließen einerseits große Wassermengen auf der Oberfläche von Straßen und Gehwegen zusammen und können über Hausöffnungen wie beispielsweise Lichtschächte oder Kellertreppen in das Haus eindringen.

 

Andererseits wird auch die Kanalisation überflutet und das Abwasser kann dann durch die Hausanschlussleitung und angeschlossene Bodenabläufe und Toiletten in den Keller zurückgedrückt werden. In diesem Fall sollte auf Duschen, Baden, Spülen, Waschen und Toilettennutzung verzichtet werden (Gefahr von Rückstau).

Wo gibt es Warnwetter - Infos?

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) informiert über mögliche lokale Starkregenereignisse unter www.dwd.de und der DWD Warnwetter-App. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bietet für Mobiltelefone die Warn-App NINA mit den lokalen Warnhinweisen und Notfall-Informationen.

 

Im Radio gibt es für Nordrhein-Westfalen offizielle Warnhinweise im öffentlich rechtlichen Rundfunk, z.B. WDR 2 und Lokalradios.

 

Informationen im Internet

 

Aktuelle Informationen Mobil (App)


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Gebäude-, Rückstau- und Inventarschutz

Wieso wurden wir überrascht?

Wasser ist ins Haus eingedrungen.

Betroffene Hauseigentümer schildern nachher: „Es kam einfach von überallher: Durch die Lichtschächte kam wild fließendes Wasser vom Hang und von der Wiese herein. Im Keller drückte Abwasser aus der Kanalisation durch den Bodenablauf heraus. Selbst durch die Haustür und über die Kellertreppe kam Wasser, was sich auf der Straße und dem Gehweg in kürzester Zeit aufgestaut hatte. Es traf uns völlig unvorbereitet.“

 

Bei besonders starken Regenereignissen können sturzflutartige Wassermassen auch dort entstehen, wo keine Senke im Gelände ist und auch kein Gewässer verläuft. Hauseigentümer rechnen dann oft nicht mit der Gefahr und werden besonders von den Wassermassen überrascht. Die Schäden sind unnötig groß, wenn Vorsorge und einfache Schutzmaßnahmen fehlen. Deswegen informiert die Stadt ihre Bürger über Vorsorgemaßnahmen zur Minderung von Überflutungsschäden, jedoch:

 

Hauseigentümer sind für die Umsetzung selbst verantwortlich [§5 Wasserhaushaltsgesetz].

Was sind die Kardinalfehler mangelnder Starkregenvorsorge?

Die Praxis zeigt, dass viele Schäden geringer ausfallen, wenn drei Kardinalfehler vermieden werden:

 

Kein Gebäudeschutz!

Beim Bau eines Hauses und der Gestaltung der Außenanlagen werden Überflutungsrisiken oft zu wenig bedacht. Verfügen Gebäude und Grundstück über keine baulichen Schutzelemente (Schwellen, Wälle, wasserdichte Verschlüsse etc.) kann Oberflächenwasser nahezu ungehindert durch Türen, Kellerfenster oder Lichtschächte den Weg ins Gebäude finden. Besonders gefährdet sind Häuser in Geländesenken, an Hanglagen sowie in der Nähe von Gewässern.

 

Kein Rückstauschutz!

Bei Starkregen wird auch die Abwasserkanalisation zeitweise komplett geflutet. Um dann zu verhindern, dass im Kanal rückgestautes Abwasser in den Keller läuft, müssen Hauseigentümer sich durch eine Rückstausicherung absichern. Bei fehlenden oder nicht ordnungsgemäß installierten Rückstausicherungen besteht immer das Risiko, dass Abwasser aus allen Öffnungen, die tiefer liegen als die Rückstauebene (i. d. R. die Straßenoberkante) in Kellerräume oder Souterrainwohnungen dringt.

 

Kein Inventarschutz!
Oft werden wertvolle Gegenstände unbeachtet im Keller gelagert, ohne Vorkehrungen gegen Wassereintritt zu treffen. Jeder Hauseigentümer ist selbst verpflichtet, sich gegen Oberflächenwasser und Abwasserrückstau aus dem Kanal zu schützen. Bei Versäumnis kann in der Folge auch eventuell bestehender Versicherungsschutz eingeschränkt sein.

Wie lässt sich gegen Oberflächenwasser vorsorgen?

Erhöhung der Lichtschachtoberkanten

Durch eine einfache Begehung des Grundstücks können Vorsorgemöglichkeiten oft selbst erkannt werden. Man spielt durch, wie es wäre, wenn sich Wasser auf dem eigenen Grundstück aufstaut. Dann erkennt man die Risiken und auch viele Schutzmöglichkeiten:

  • Unterbinden von Zutrittswegen des Wassers auf das Grundstück durch Grundstückseinfassungen, Verwallungen, Schwellen oder Ähnliches (z.B. mobile Schutzsysteme).
  • Das Gefälle von Oberflächen weg von Gebäuden und Anlagen anlegen.
  • Erhöhung von Hauseingängen und Lichtschachtoberkanten, wasserdichte Kellerfensterklappen.
  • Geschickte Abflussführung in risikoarme Grundstücksbereiche.
  • Schaffung von gezielten Mulden und Flächen zur unschädlichen Ausbreitung von Flutwasser.
  • Verzicht oder Rückbau von wasserundurchlässigen Flächenbefestigungen.

Wie lässt sich gegen Rückstau von Abwasser vorsorgen?

Die Erfahrungen zeigen, dass die Folgen von Starkregen oft hätten gemindert werden können, wenn die Grundstücksentwässerung gegenüber Rückstau gesichert worden wäre. Die wichtigsten Hinweise für Hauseigentümer dazu:

 

  • Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen soweit möglich.
  • Alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (meist Straßenoberkante) müssen gesichert werden: Schmutzwasser (z.B. Toilettenabläufe oder Waschmaschine im Keller) und Regenwasser (z.B. Bodeneinläufe im Kellerhals).
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Rückstausicherung regelmäßig durch einen Fachbetrieb gewartet wird.
  • Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Hinblick auf Schadensersatz und Haftung bei Schäden durch einen Abwasser-Rückstau (Elementarschadenversicherung).
  • Informieren Sie sich bei Fachbetrieben für Heizung, Lüftung, Sanitär über die Notwendigkeit und Auswahl einer Rückstausicherung für Ihre Grundstücksentwässerung!

 

Grundsätzlich gilt: Stellen Sie sicher, dass Ihr Gebäude gegen Oberflächenwasser gut geschützt ist und die Rückstausicherung Ihrer Abwasseranlage funktioniert. Falls Unsicherheiten bestehen, kontaktieren Sie hierzu einen Handwerker (Sanitär) Ihres Vertrauens oder einen Experten für Grundstücksentwässerung!

 

Für mehr technische Hintergrundinformationen siehe das Kapitel Grundstücksentwässerung/Rückstausicherung.

Wie kann das Inventar im Keller geschützt werden?

Wird der Keller doch überflutet, können durch folgende vorsorglichen Maßnahmen größere Schäden vermieden werden:

 

  • Inventar nicht direkt auf dem Boden, sondern auf Wandregalen lagern.
  • Elektrogeräte auf Podest stellen.
  • Nichts Wertvolles in Räumen unter der Rückstauebene lagern.
  • Heizöltank gegen Auftrieb sichern und dessen Anschlüsse und Öffnungen gegen Wassereintritt sichern. Achtung: Tritt Heizöl aus, kann es in das Mauerwerk eindringen. Die Folge sind aufwendige Sanierungsmaßnahmen.
  • Wasserpumpe kaufen und einsatzbereit installieren.
  • Sandsäcke kaufen und im Notfall vor Türen, Lichtschächte, Kellertreppe, etc. legen.


Warnhinweis:
Nicht unbedacht in den überfluteten Keller oder die Tiefgarage gehen (Gefahr von Stromschlag, Ertrinken oder Verletzung durch schwimmende Gegenstände).


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Hochwasser-Vorsorge

Bin ich von Hochwasser betroffen?

Die NRW-Wasserbehörden haben Hochwassergefahrenkarten für Bäche und Flussgebiete erarbeitet. Auf dieser Grundlage können Sie Ihre persönlichen Risiken einschätzen und Vorsorge treffen. Bedingt durch die Nähe der Wohnlage zu einem Gewässer kann es zu Hochwasserereignissen kommen. Die Hochwassergefahrenkarten zeigen, wo und wie hoch das Hochwasser in NRW stehen kann.

 

Link: Risiko- und Gefahrenkarten

 

Zum besseren Verständnis der Karten steht eine Lesehilfe zur Verfügung.

 

Aus den NRW-Hochwassergefahrenkarten erkennen Sie, ob Sie bzw. Ihr Verantwortungsbereich bei Hochwasser betroffen sein können. Die Karten zeigen allerdings nur die Gefahren durch Flusshochwasser, nicht die durch Sturzfluten, die bei Starkregen quasi überall und lokal sehr begrenzt auftreten können.

Was tun, wenn das Haus im Hochwassergebiet liegt?

Treffen Sie Vorsorge! Dies ist in Ihrem eigenen Interesse. Zudem besteht auch gemäß § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine gesetzliche Verpflichtung für Jedermann, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Sie sind unter anderem dafür verantwortlich, dass von Ihrem Eigentum kein Schaden für Andere oder die Umwelt ausgeht, etwa durch Treibgut (z. B. Lagerholz) oder auslaufendes Heizöl.

 

Auch als Eigentümer von Häusern oder Anlagen, die erst ab einem extremen Hochwasser betroffen oder die durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen zunächst geschützt sind, sollten Sie vorsorgen. Die Gefahr etwa eines Dammbruchs oder der Verklausung (ein teilweiser oder vollständiger Verschluss eines Fließgewässerquerschnittes infolge angeschwemmten Treibgutes oder Totholzes) von Brücken und Durchlässen kann nicht ausgeschlossen werden. Im Vorfeld können Risiken oft mit einfachen Mitteln minimiert werden. Ist das Hochwasser einmal da, ist es hingegen für die meisten Maßnahmen zu spät.

Welche Maßnahmen zur Hochwasservorsorge sind zu treffen?

Die zu ergreifenden Maßnahmen hängen immer von der individuellen Situation ab: Von den möglichen Wegen des Wassers, der vorhandenen Bausubstanz und der Nutzung der Räume. Neben baulichen Maßnahmen ist es auch wichtig, sich organisatorisch vorzubereiten, etwa durch einen persönlichen Notfallplan. Sie sollten die bei entsprechenden Wetterwarnungen für Sie wichtigen Informationsquellen, z.B. Informationen über Wasserstände (Pegelabruf), kennen und nutzen.

 

Einen guten Überblick, auf was zu achten ist und welche Maßnahmen es gibt, liefert die Hochwasserschutzfibel des Bundes.

 

Um Schäden durch Überschwemmungen vorzubeugen:

 

  • Bei Altbauten ist eine angepasste Nutzung der Räume oft der beste Weg. Denn häufig lässt sich der Wassereintritt durch nachträgliche Schutzmaßnahmen nicht verhindern. Es ist deshalb sinnvoll, Stromverteilerkästen und Heizungsanlagen in den oberen Stockwerken anzubringen.
  • Elektrische Installationen wie Steckdosen oder Heißwassergeräte sollten mit möglichst hohem Abstand zum Boden gesetzt werden. Von aufwändigen Kelterausbauten und teuren Möbeln wird abgeraten.
  • Generell sollte in einem von Überschwemmungen bedrohten Haus keine Ölheizung installiert werden. Ist eine Ölheizung vorhanden, muss diese durch Gurtsysteme oder Stahlseile vor möglichem Auftrieb oder Abschwimmen geschützt werden.
  • Da Öl leichter ist und eine geringere Dichte als Wasser hat, empfiehlt es sich auch, Erdtanks vor dem Aufschwimmen zu sichern. Betonplatten über oder unter dem Erdtank bieten hier Sicherheit. Sollte es doch zum Ölaustritt kommen, muss umgehend die Feuerwehr informiert werden.

Aufgaben der Feuerwehr bei Hochwasser?

Die Feuerwehr und andere Einrichtungen der Gefahrenabwehr müssen sich bei großen Ereignissen mit erster Priorität um die Rettung von Menschenleben oder den Schutz wichtiger Infrastruktureinrichtungen kümmern. Sie können nicht überall gleichzeitig vor Ort sein. Daher dürfen Sie sich auf die Hilfe durch die Feuerwehr (Keller auspumpen, Schutz Ihres privaten Eigentums etc.) bei Hochwasser nicht in jedem Fall verlassen.

Überschwemmungsgebiet. Was bedeutet das?

Flächen, die laut Hochwassergefahrenkarte in einem HQ100-Bereich liegen, sind in der Regel als Überschwemmungsgebiet festgesetzt oder mindestens „vorläufig gesichert“. In festgesetzten sowie in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist eine neue Bebauung oder eine bauliche Veränderung grundsätzlich untersagt. Für alle baulichen Maßnahmen sind wasserrechtliche Ausnahmegenehmigungen erforderlich.

 

Informationen darüber, ob Ihr Grundstück in einem festgesetzten oder in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt, erhalten Sie bei der zuständigen unteren Wasserbehörde und sind ebenfalls unter www.uvo.nrw.de (Kategorie „Wasser“) abrufbar. Wenn Sie in einem solchen Gebiet eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchten, wenden Sie sich an die untere Baubehörde.

Wie verhält man sich im Notfall?

Das richtige Verhalten für Hauseigentümer im Hochwasser-Notfall:

  • Stimmen Sie Vorsorgemaßnahmen mit Nachbarn und den Behörden ab, wie Stegbau, Hochwasserschutzeinrichtungen etc..
  • Räumen Sie kleinere mobile Gegenstände und Möbel in höhere Etagen.
  • Legen Sie einen Trinkwasservorrat an.
  • Drehen Sie Haupthähne und Schalter für Gas, Wasser und Strom ab.
  • Stellen Sie Ihre Fahrzeuge in hochwassersicheren Gebieten ab.
  • Bringen Sie Haus- und Nutztiere aus der Gefahrenzone.
  • Sichern oder entfernen Sie Gegenstände, die von der Strömung mitgerissen werden können.
  • Bereiten Sie Abdichtungsmaßnahmen vor.
  • Befüllen Sie Öltanks oder sichern Sie sie durch geeignete Halterungen gegen Aufschwimmen.
  • Halten Sie für eine eventuelle Evakuierung ein Set mit Kopien wichtiger Dokumente und Notgepäck griffbereit.

 

Bedenken Sie, dass bei überfluteten Straßen Lebensgefahr durch Strömung und Treibgut besteht.

 

Bei Gefahr für Gesundheit und Leben rufen Sie die Feuerwehr: Tel.: 112

Was ist nach einem Hochwasserschaden zu beachten?

Hochwasser kann enorme Schäden anrichten, die oft einen langwierigen Reinigungs- und Reparaturprozess nach sich ziehen. Gesundheitliche Risiken durch Keime und eingeschränkte Sicherheit durch beeinträchtigte Stabilität der Bauwerke sollten beachtet werden.

 

Dokumentieren Sie alle Schäden sorgfältig mit Fotos und halten Sie auch Hochwasserstand und Zeitpunkt fest. Informieren Sie Ihre Versicherung mit Angaben zur Schadenssumme und Aufwendungen für Reinigung und Wiederherstellung.

 

Wichtig ist eine rasche Trocknung des Gebäudes und aller Gegenstände, Teppiche und Möbel sollten ins Freie gestellt werden. Wichtige Dokumente, Fotografien und Bücher frieren Sie am besten in Plastiktüten ein. So können sie später restauriert werden.

Wie lässt sich hochwasserangepasst Bauen?

Grundsätzlich gibt es drei Strategien des hochwasserangepassten Bauens:

  • Ausweichen (etwa durch Aufständern des Gebäudes oder durch Verlagerung des Gebäudes an eine Stelle außerhalb des Gefahrenbereichs)
  • Widerstehen (durch stationäre oder mobile Schutzmaßnahmen am oder außerhalb des Gebäudes, die das Eindringen des Wassers verhindern)
  • Nachgeben (Zulassen einer definierten Flutung einzelner Gebäudeteile).

 

Achten Sie auch darauf, dass von Ihrem Gebäude oder Ihren Anlagen keine Gefahr ausgehen kann, etwa durch auslaufendes Öl oder Treibgut.

 

Weitergehende Informationen finden Sie in vielen Veröffentlichungen, beispielsweise in der Hochwasserschutzfibel des Bundes.

 

Weitere Informationen zum hochwasserangepassten Bauen gibt es hier: Der Hochwasserfall


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