Zustands- und Funktionsprüfung

Zustands- und Funktionsprüfung ist Profiarbeit.

Die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen ist in NRW in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) geregelt.


Prüfumfang / Prüfzeitpunkt

Was muss geprüft werden?

Die Grenze zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage liegt am öffentlichen Kanal.

Bei einer Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß SüwVO Abw, sind private Abwasserleitungen zu prüfen, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und die ausschließlich Schmutzwasser oder Mischwasser (d.h. Schmutzwasser mit Niederschlagswasser gemischt) führen. Dazu gehören auch Leitungen, die unter dem Keller oder der Bodenplatte des Gebäudes liegen sowie zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen (SüwVO Abw).

 

Der Grundstückseigentümer muss alle Teile der Abwasserleitung prüfen, die nach Ortsrecht (Satzungsrecht) nicht Bestandteil der öffentlichen Anlage sind. In Abhängigkeit von der Satzung kann das auch die Grundstücksanschlussleitung (Abwasserleitung zwischen der Grundstücksgrenze und dem öffentlichen Hauptkanal) sein. Ist die Grundstücksanschlussleitung nach der Satzung Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage, so obliegt die Prüfung der Stadt oder Gemeinde.

 

Wo die Grenze zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage liegt, ist in der örtlichen Entwässerungssatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde festgelegt. Fragen Sie dazu den Sachbearbeiter Ihrer Stadt oder Gemeinde.

 

Unverzügliche Prüfung

Nach Neuerrichtung einer privaten Abwasseranlage ist im Anschluss unverzüglich eine Zustands- und Funktionsprüfung in Form einer Dichtheitsprüfung (Luft oder Wasser) nach DIN EN 1610 durchzuführen. Das liegt im Interesse des Bauherrn, der damit zugleich eine Bauabnahme und Dokumentation über die ordnungsgemäße bauliche Ausführung erhält (Gewährleistungsabnahme).

 

Das Gleiche gilt auch bei einer wesentlichen baulichen Veränderungen der Abwasserleitungen. Darunter wird beispielsweise der Austausch von Leitungen oder eine Erweiterung von abwasserrelevanten Anlagen (z.B. Anschluss weiterer Entwässerungsgegenstände) verstanden. Zu prüfen sind dann nicht nur die veränderten bzw. neu gebauten Leitungen, sondern die Prüfpflicht bezieht sich dann auf die gesamte private Entwässerungsanlage.

Erstprüfung

Ergänzend zu den Fristen nach SüwVO Abw (siehe diese Tabelle) können Kommunen z.B. für einzelne Stadtgebiete weitere Fristen durch Satzungsregelung festlegen:

  • wenn in der SüwVO Abw für diese Gebiete keine Fristen für die erstmalige Prüfung vorgesehen sind,
  • wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes Inspektionen an öffentlichen Abwasseranlagen durchführt,
  • wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen zu planen oder durchzuführen sind.

 

 

Wiederholungsprüfung

Für Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, gelten nach SüwVO Abwasser keine Wiederholungsprüffristen.


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Prüfverfahren

Wie können Zustand- und Funktion der Grundstücksentwässerungsanlagen geprüft werden?

Für die Zustands- und Funktionsprüfung gibt es drei Prüfverfahren:

  • optische Inspektion (Kamerabefahrung),
  • Druckprüfung mit Wasser oder Luft,
  • vereinfachte Druckprüfung mit Wasser (Wasserfüllstandsprüfung) oder Luft.

 

Welches Prüfverfahren als Nachweis zu wählen ist, ist in der Norm DIN 1986 Teil 30 Tab 2 geregelt.

Zusätzlich gibt Ihnen ein Faltblatt eine Übersicht über die Prüfverfahren.

Überblick zu den Einsatzbereichen der Prüfverfahren

Der anerkannte Sachkundige wählt das Prüfverfahren nach den Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) aus.

 

Die Zustands- und Funktionsprüfung kann nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß DIN 1986-30 und DIN EN 1610 erfolgen.

 

Die optische Inspektion ist danach die Standardprüfung, denn sie ermöglicht die Erfassung des baulichen Zustands, die Dokumentation der Leitungen (Zustandsprotokolle, Video und Lageplan), die Ortung und Erfassung unbekannter Leitungsverläufe sowie die Erkennung und Lokalisierung von Rohrschäden oder Verstopfungsrisiken.

 

Eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft ist zusätzlich erforderlich für:

  1. Abwasserleitungen, die neu errichtet oder renoviert wurden.
  2. Abwasserleitungen vor einer Abwasserbehandlungsanlage, die gewerbliches Abwasser führen.
  3. Abwasserleitungen in der engeren Schutzzone eines Wasserschutzgebietes (Wasserschutzzone II).
  4. Abwasserleitungen in Fremdwassersanierungsgebieten, wenn die Gemeinde die Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft vorgibt.

Welche Ergebnisse liefert die Zustands- und Funktionsprüfung?

Typische Schadensbilder

 

Eine Untersuchung ohne vollständige Dokumentation der Ergebnisse ist wertlos!

 

 

Die Prüfung muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Danach ist das Prüfergebnis zu bescheinigen und mit Anlagen zu dokumentieren. Der Sachkundige muss dem Grundstückseigentümer nach erfolgter Prüfung folgende Unterlagen übergeben:

 

  1. Bescheinigung nach Anlage 2 der SüwVO Abwasser über das Ergebnis der Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte.
  2. Notwendige Anlagen zu der o.a. Bescheinigung

 

Hierzu gehören:

  • Bestandsplan/Lageplanskizze
  • Fotodokumentation der Örtlichkeit

          bei optischer Prüfung muss vorliegen:

  • CD/DVD mit den Befahrungsvideos
  • Haltungs-/Schachtberichte
  • Bilddokumentation festgestellter Schäden

          falls Prüfung mit Luft oder Wasser durchgeführt wurde, muss zusätzlich vorliegen:

  • Prüfprotokolle Luft oder Wasser

 

Den Link für die Checkliste einer Prüfbescheinigung finden Sie hier.

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) hat einen Bildreferenzkatalog als Orientierungshilfe zur Schadensbeurteilung und zur Festlegung von Sanierungsnotwendigkeit und Zeitpunkt herausgegeben. Dieses Dokument finden Sie hier!

 

Werden keine Schäden festgestellt, sind weitere Maßnahmen nicht erforderlich. Werden Schäden festgestellt, müssen diese saniert werden: Große Schäden müssen kurzfristig saniert werden und mittelgroße Schäden sind in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu sanieren. Bagatellschäden müssen in der Regel vor der nächsten Wiederholungsprüfung nicht saniert werden.


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Sachkundige

Wer darf die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen?

Nur Sachkundige können professionell prüfen.

Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von einem anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden.

 

Die Anforderungen an die Sachkunde sind in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) festgelegt.

 

In der Verordnung ist festgelegt, welche Anforderungen von Sachkundigen erfüllt werden müssen, um auf der NRW-Landesliste als „anerkannter Sachkundiger" geführt zu werden.

Wie findet man anerkannte Sachkundige?

Schulung und Prüfung der KomNetGEW-zertifizierten Sachkundigen.

Hier finden Sie die NRW-Landesliste der anerkannten Sachkundigen.

 

Warnung vor unseriösen Anbietern!

Video: Projekt Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW

Die Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen bietet für Inspektions- und Sanierungsfirmen ein sehr großes Auftragspotential. Die meisten dieser Firmen sind sicher seriöse Dienstleister, aber – wie in allen Branchen – gibt es auch hier schwarze Schafe!

In manchen Städten sind Firmen aktiv, die an der Haustür klingeln und Untersuchungen an privaten Abwasserleitungen anbieten. Geschickt erzeugen sie bei den Eigentümern Zeitdruck, um einen schnellen Auftrag zu erhalten. Sie offerieren einmalige Schnäppchenangebote und verweisen drohend auf gesetzliche Verpflichtungen der Eigentümer. Auch wird suggeriert, dass man im Auftrag der Stadt unterwegs ist.

Keine dieser Firmen ist im Auftrag Ihrer Stadt oder Gemeinde unterwegs!

 

Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell. Holen Sie sich möglichst mehrere vergleichbare Angebote verschiedener Fachfirmen ein.

Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob es sich bei dem Prüfer um einen „anerkannten Sachkundigen“ handelt. Schauen Sie dazu in die Landesliste. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde oder bei der Verbraucherzentrale NRW nach.



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Kosten

Was kostet die Zustands- und Funktionsprüfung?

Vermeiden Sie unnötige Kosten!

Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses bei seriösen Anbietern ca. 300 - 500 Euro betragen. Abhängig von der Situation auf dem Grundstück können die Kosten aber auch davon nach oben abweichen. Ausschlaggebend für die Kosten sind u.a. die Länge und die Zugänglichkeit der zu prüfenden Leitungen.

Wie können Kosten eingespart werden?

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig zu überlegen, wie die Kosten so niedrig wie möglich zu halten sind, z.B. durch:

  • Einholen mehrerer Angebote.
  • Kooperation mit der Stadt bei Inspektionsarbeiten am öffentlichen Kanal.
  • Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise zu erzielen.
  • Vorbereitung der Maßnahmen z.B. durch Beschaffung von Entwässerungsunterlagen. Die Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück spart Zeit und Geld.
  • Getrennte Beauftragung von Prüfung und Sanierung.

 

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die Zustands- und Funktionsprüfung eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung. Weitere Hinweise finden Sie hier.


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